Es ist Sommer 1979. Ich habe mein erstes Auto gekauft. Ein alter VW Polo, orangefarben, mit nur 40 PS für heutige Verhältnisse schwach motorisiert. Der Rost – damals noch ein echtes Problem bei Autos – nagt schon leicht an der Karosserie. Egal, der Preis war gut. Jetzt nur noch auf meinen Namen ummelden.
Ich fahre zum Straßenverkehrsamt, ziehe eine Wartenummer und warte. Ich warte ewig. Und das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck. Es dauert wirklich ewig.
Inzwischen sind fast 40 Jahre vergangen. Der Kunde zieht immer noch eine Nummer. Die Wartezeit ist kürzer. Wenn man vorab einen Termin vereinbart hat – das geht bequem online – geht’s besonders schnell. Binnen 15 Minuten ist man wieder draußen.
Eine deutliche Verbesserung zu früher. Aber in der Regel ist immer noch der Weg zum Straßenverkehrsamt erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörden arbeiten daran, die Prozesse noch weiter zu verbessern. Dazu hat man vor einiger Zeit damit begonnen, Zulassungsdokumente und Stempelplaketten für die Kennzeichenschilder mit verdeckten Sicherheitscodes zu versehen.
Seit 2015 können so Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt werden. Dazu rubbelt man die Sicherheitscodes frei. Ab diesem Zeitpunkt darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Die frei gerubbelten Codes übermittelt man dann online über das Portal des zuständigen Straßenverkehrsamtes. Dafür ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Zusätzlich wird ein Kartenlesegerät benötigt, alternativ geht auch der Weg über ein Android Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).
Ähnlich funktioniert die Wiederzulassung. Man übermittelt der Straßenverkehrsbehörde die freigerubbelten Codes, die elektronische Versicherungsbestätigung des Versicherers (eVB) und einige Daten zum Fahrzeug. Die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhält man dann per Post von der Zulassungsstelle.
Für 2019 plant der Gesetzgeber den nächsten Schritt. Die Online-Zulassung soll auf weitere Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und weitere Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet werden. Antragsbearbeitung und -entscheidung sollen für einige Zulassungsprozesse (Außerbetriebsetzung, Halterwechsel unter Kennzeichenbeibehaltung, Adressänderung) vollständig automatisiert werden. Bei der Umschreibung besteht dann für den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Der Bundesrat hat den dazu erforderlichen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Mitte Februar zugestimmt. Die Änderungen treten somit voraussichtlich noch im Sommer 2019 in Kraft. Die Sache hat aber noch einen Haken: Zunächst werden nur die Zulassungsvorgänge für Privatpersonen geregelt. Erst in einem späteren Schritt ist die Ausweitung auf juristische Personen vorgesehen.
■ Rainer Rathmer