4/2018 Leasingfahrzeuge richtig versichern – Erhöhtes Diebstahlrisiko bei beliebten Autos

In diesem Herbst veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Diebstahlstatistik des Vorjahres. Insgesamt wurden 2017 in Deutschland rund 28.000 kaskoversicherte Fahrzeuge gestohlen. Das sind zwar 5,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Entschädigungssummen sind allerdings deutlich gestiegen (um 8 Prozent).

Autoknackers Lieblinge sind SUVs (Sport Utility Vehicles) und hochwertige Fahrzeuge von Premium-Marken. Spitzenreiter in der „Klauliste“ sind die SUVs Audi Q7 3.0, Mercedes ML 63 AMG und Mazda CX-5. Es folgen der frühere  Spitzenreiter Land Rover 3.0 und der Toyota RAV 4 Hybrid.

Solche Fahrzeuge werden eher von gewerblichen als von privaten Kunden gefahren. Und gewerbliche Kunden kaufen häufig nicht, sondern leasen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Unternehmen müssen nicht große Summen für die Fahrzeuganschaffung aufwenden und bleiben so liquide. Außerdem sind die Leasing-Raten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.

Geleaste Autos benötigen einen besonderen Versicherungsschutz. Denn die Kaskoversicherung ersetzt nach einem Diebstahl immer nur den tatsächlichen Fahrzeugwert am Schadentag (Wiederbeschaffungswert). Das reicht aber bei Leasingfahrzeugen in der Regel nicht aus. Denn wenn das Fahrzeug gestohlen wird, rechnet der Leasinggeber den Vertrag ab und stellt dem Kunden den nach dem Leasingvertrag offenen Buchwert in Rechnung. Der ist meist höher als der tatsächliche Wert des Fahrzeugs am Schadentag. Diese Lücke (Englisch: gap) kann der Kunde mit einer im Rahmen der Vollkaskoversicherung angebotenen GAP-Versicherung schließen. In der Regel berechnen die Versicherer dafür einen gesonderten Zusatzbeitrag. Nur bei wenigen Versicherungsunternehmen, ist die GAP-Deckung immer automatisch in der Vollkaskoversicherung mitversichert. Autofahrer, die geleaste Autos nutzen, sollten daher immer prüfen, ob eine GAP Deckung im Leasingvertrag oder ihrem Kfz-Versicherungsvertrag enthalten ist.

Tipp: Nicht nur Autos werden geleast. Auch bei Arbeitsmaschinen, fahrbar oder stationär, besteht die Gefahr, dass im Totalschadenfall der Buchwert höher ist als der Wiederbeschaffungswert. Diese Lücke kann eine Maschinenversicherung schließen.

■ Rainer Rathmer

IGU e. V.