Seit dem Jahresanfang erhalten Pflegebedürftige keine Pflegestufe mehr zugeteilt. Durch das Pflegestärkungsgesetz II gelten nun neue Kriterien für den Pflegebedürftigkeitsbegriff und es erfolgt eine Einstufung in Pflegegrade.
Vor allem in der häuslichen Pflege und bei Demenz bekommen Pflegebedürftige ab Januar 2017 mehr Pflegegeld und mehr Pflegeleistungen. Das können mehrere hundert Euro im Monat sein. Doch davon abgesehen bleibt vielen Pflegebedürftigen, speziell wenn sie in vollstationären Einrichtungen leben, trotz Reform eine große Finanzierungslücke: Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken hier weiterhin zumeist nur bis zu etwa 50 Prozent der Gesamtkosten. Der verbleibende Eigenanteil in den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt ca. 2.700,00 Euro – eine erhebliche finanzielle Belastung. Auch nach der Reform ist eine frühzeitige zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall notwendig, wenn Vermögen und die Familie abgesichert werden soll.
Die Nachfrage nach privatem Zusatzschutz für den Pflegefall wird absehbar weiter steigen: In Folge der sich verändernden Familienstrukturen können zukünftig immer weniger Menschen darauf hoffen, im Pflegefall von Angehörigen daheim gepflegt bzw. betreut zu werden.
Das Angebot an privatem Zusatzschutz für den Pflegefall ist groß – ein Vergleich daher nicht leicht. Die Leistungen der aktuell am Markt angebotenen Tarife weichen oft stark voneinander ab. Gut aufgestellt zeigt sich dabei jedoch die LVM-Krankenversicherung.
Ein aktueller Marktüberblick „nach der Reform“ zeigt, dass der variabel gestaltbare LVM-Pflege-Zusatztarif „PZT-Komfort“ gerade in den häufig zuerkannten Pflegegraden 1 und 2 eine ausgesprochen leistungsstarke Marktposition einnimmt. Hierzu tragen auch die beachtlichen 100 Prozent Leistung bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 2 bei. Einen weiteren Pluspunkt stellt die Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 dar.
In den LVM-Versicherungsagenturen nimmt man sich gerne Zeit für eine individuelle Bedarfsermittlung und Beratung.
Zusätzlich macht es Sinn, sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht individuell beraten zu lassen.
Tipp: Speziell für Unternehmer/-innen empfiehlt es sich, vorausschauend zu planen, wie sie ihren Familien- und Vermögensschutz – auch zur Absicherung der Unternehmenszukunft – für den Pflegefall am besten gestalten können.
Die bundesweit nutzbare Info-Website „pflegelotse.de“ gibt Auskunft über die Pflegekosten der einzelnen Einrichtungen.
■ Norbert Schulenkorf