Auch wenn Verbraucher allerorten beim Einkaufen zum Punktesammeln aufgerufen werden: Für Verkehrsdelikte gilt dies nicht, droht doch schon bei acht Zählern der Führerscheinentzug. Da stellt sich die Frage, wie man das Unheil noch abwenden kann.
Seit Mai 2014 nennt sich die Verkehrssünderkartei in Flensburg Verkehrszentralregister. Mit der Reform ging seinerzeit auch eine Reform des Strafpunktesystems einher. So lag die höchste Punktezahl bis zum Verlust der Fahrerlaubnis seinerzeit bei 18 Punkten. Heute ist man den Führerschein womöglich schon bei acht Punkten los. Im Gegenzug werden aber nicht mehr alle Verkehrsverstöße mit Punkten geahndet.
Gab es vorher für Ordnungswidrigkeiten ab 40 EuroBußgeld 1 bis 4 Punkte, ist dies nun erst bei einer Strafe ab 60 Euro möglich. Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro gelten dabei als „schwerer Verstoß“ und bringen dem Verkehrssünder einen Punkt in Flensburg ein. Zwei Punkte gibt es für „besonders schwere Verstöße“. Diese gehen mit einem Fahrverbot einher, wie zum Beispiel Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h. Bei Straftaten, wie einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, gibt es zum Entzug der Fahrerlaubnis noch 3 Punkte obendrauf.
Da bereits bei Vergehen wie dem Telefonieren am Steuer ein Bußgeld von 60 Euro – und damit ein Punkt – fällig wird, ist es bis zum Führerscheinentzug bei 8 Punkten unter Umständen nicht mehr weit. War es früher möglich, durch den Besuch von Verkehrsseminaren kontinuierlich Punkte abzubauen, ist dies heute nur noch bedingt möglich. Denn sogenannte Aufbauseminare gibt es nur noch für Fahranfänger in der Probezeit.
Allerdings kann der punktebelastete Verkehrsteilnehmer bis zum Erreichen von fünf Punkten an einem Seminar teilnehmen, welches eine Reduzierung des Punktestandes von einem Zähler mit sich bringt – und eine Erleichterung der Geldbörse von rund 400 Euro. Dieses Fahreignungsseminar beinhaltet vier Sitzungen zu Verkehrspädagogik und Verkehrspsychologie.
Wer sich dann weiter keine verkehrsbedingten Schnitzer erlaubt, kann auch auf die Verjährung der Punkte setzen. So verfallen Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Straftaten mit drei Punkten bleiben allerdings zehn Jahre lang im Register.
Werden dennoch 8 Punkte erreicht, ist der Führerschein weg. Erst nach Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann er neu beantragt werden. Und dies frühestens nach 6 Monaten.
Quelle: n-tv.de, awi