Rundum zufriedene Gäste sind für jeden Gastwirt oder Hotelier die beste Werbung und die Basis für den geschäftlichen Erfolg. Umso wichtiger ist es, sich auf einen kompetenten Versicherungspartner verlassen zu können, wenn Gäste oder ihr Eigentum doch einmal zu Schaden kommen. Denn dies kann trotz aller Sorgfalt passieren.
In Gastronomiebetrieben und Hotels gibt es viele Gefahrenquellen: Schnell kann eine heiße Pfanne einen Brand verursachen, ein umfallender Sonnenschirm ein geparktes Auto beschädigen oder ein Gast über eine Treppenstufe stolpern.
Insbesondere Personenschäden erreichen schnell Millionenhöhe ,wenn Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder gar lebenslange Rentenzahlungen übernommen werden müssen. Verbraucherschutzfreundliche Rechtsprechungen in Schadensfällen erhöhen das Risiko für Gastwirte und Hoteliers zusätzlich. Da in Deutschland jedes Unternehmen haftet, ist es daher umso wichtiger, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Versicherungssumme (zum Beispiel 5 oder 10 Millionen Euro) abzuschließen. Aber Achtung: Diese sollte neben einem guten Basisschutz auch spezielle Betriebsrisiken abdecken.
Hier einige wichtige Punkte, die der Basisschutz einer guten Betriebshaftpflichtversicherung für Gaststätten und Hotels enthalten sollte:
◗◗ Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
◗◗ Mietsachschäden an Gebäuden durch Brand, Explosion,Ab- und Leitungswasser
◗◗ Bauherren-Haftpflichtversicherung ohne Begrenzung der Bausumme
◗◗ Produkt-Haftpflicht
◗◗ Internet-Nutzung
◗◗ Photovoltaikanlagen
◗◗ Nachhaftung bei Betriebsaufgabe ohne Nachfolger
Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz
Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die speziellen Betriebsrisiken abdeckt. Je nachdem, ob Sie eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Versicherungsschutz.
In der LVM-Betriebshaftpflicht für Gaststätten sind beispielsweise mitversichert:
◗◗ Partyservice
◗◗ Beaufsichtigen von Kindern der Gäste
◗◗ Kinderspielplätze
◗◗ Verleih von Fahrrädern
◗◗ Säle für Veranstaltungen
◗◗ Kegel- und Bowlingbahnen
◗◗ Besitz, Betrieb und Unterhaltung von hauseigenen Minigolfanlagen
◗◗ Schießstände
Bei Hotels sind darüber hinaus mitversichert:
◗◗ Besitz, Betrieb und Unterhaltung von hauseigenen Schwimmbädern, Saunen, Solarien und Fitnessgeräten, Sportplätzen und -hallen sowie das
◗◗ Durchführen von Veranstaltungen auf dem Betriebsgrundstück.
Service a la carte – Zusatzpakete speziellfür Gaststätten und Hotels
Bei der LVM kann über das ZusatzpaketGaststättePlus der Versicherungsschutz optimal erweitert werden. Mitversichert sind dann:
◗ Mietsachschäden an Gebäuden aus anderer Ursache als Brand, Explosion sowie Ab- und Leitungswasser bis 75.000 Euro
◗ Schäden an geliehenen beweglichen Sachen wie Bier-, Toilettenwagen, Festzelt etc. bis 75.000 Euro
◗ Schlüsselverlust bis 150.000 Euro
◗ Schäden an der Gästegarderobe bis50.000 Euro pro Tag und 5.000 Euro pro Gast
Das Zusatzpaket HotelPlus ist speziell auf dieBetriebe der Hotelbranche zugeschnitten. Mitversichert sind:
◗ Alle Leistungen der GaststättePlus sowie
◗ Schäden an den Sachen Ihrer Gäste (Geld, Wertpapiere, Schmuck etc.) bis 50.000 Euro pro Tag und 5.000 Euro pro Gast.
◗ Schäden an eingestellten Kfz und deren Zubehör bis 50.000 Euro pro Kfz
◗ Schäden am Reisegepäck in eingestellten Kfz bis 5.000 Euro pro Kfz
◗ Schäden beim Zubringen oder Abholen eines Kfz, auch außerhalb des Betriebsgrundstücks bis 50.000 Euro
◗ Vermögensschäden durch Nichtwecken des Gastes oder Nichtweitergeben von Informationen bis 100.000 Euro
Tipp: Bei der LVM ist die Privat-Haftpflichtversicherung für den Inhaber inkl. Familie bereits beitragsfrei im Basisschutz enthalten. So können Sie sich den Abschluss einer separaten Privat- Haftpflichtversicherung sparen.
■ Jutta Hülsmeyer