3/2014 Erneuerbare Energien – immer wieder ein Thema

Erneuerbare Energien – und was dazugehört

Der Name ist Programm. Als erneuerbare Energien werden Energieträger bezeichnet, die sich schnell „erneuern“ lassen oder nachwachsen. Sie stehen außerdem meist unbegrenzt zur Verfügung. Manchmal werden sie auch als regenerative Energien oder alternative Energien bezeichnet.
Beispiele: Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Erdwärme und Bioenergie. Als Bioenergie bezeichnet man Energie, die aus Biomasse gewonnen wird. Diese ist unter den erneuerbaren Energieträgern der vielseitigste: Sowohl Strom, Wärme als auch Treibstoffe können aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse gewonnen werden. In der Landwirtschaft sind insbesondere Biogasanlagen weit verbreitet.

Das ist Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz. Es garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Der Marktanteil der erneuerbaren Energien soll so vergrößert werden.
Nach dem EEG wird die Erzeugung von Strom aus folgenden erneuerbaren Energien gefördert:
■ Wasserkraft
■ Windenergie
■ Solarenergie (zum Beispiel Photovoltaik)
■ Geothermie
■ Energie aus Biomasse

Erneuerbare Energien – wirklich so wichtig?

Die erneuerbaren Energien rücken seit Jahren immer mehr in den Vordergrund – und dies zu Recht. Sie schützen die Umwelt und nicht nur das: Die Erneuerbarenvermindern auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und der Atomenergie. Auf lange Sicht gesehen kann die Energieversorgung nur auf diese Weise sichergestellt werden. Fossile Brennstoffe wie Kohle, Gas und Öl sind nur noch in begrenzter Menge vorhanden. Deshalb ist es umso wichtiger, das Bewusstsein für die erneuerbaren Energien zu schärfen und umzudenken!

Besser gut versichert!

Auch die Versicherer passen sich diesen Umständen an. Es gibt spezielle Konzepte, zum Beispiel bei der LVM, zur Absicherung von Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen. Bei der Versicherung solcher Anlagen ist es wie bei einem PKW: Es müssten nicht nur die Schäden an den Anlagen selbst versichert werden. Besonders hoch können auch Schäden sein, die „durch“ diese Anlagen verursacht werden. Hier ist eine gute Haftpflichtversicherung gefragt. Diese deckt in der Regel alle Risiken ab, für die der Betreiber der Anlagen gegenüber Dritten haften muss.

Für Sie als Privatperson wichtig zu wissen

Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren und Wärmepumpen sind in deutschen Privathaushalten weiter auf dem Vormarsch. Spitzenreiter sind die Photovoltaikanlagen. Diese wandeln mittels Solarzellen einen Teil der Sonneneinstrahlung in elektrische Energie um. Inzwischen gehören Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern zum Alltagsbild. Der hier erzeugte Strom wird in aller Regel an Energieunternehmen verkauft. Üblich bei Einfamilienhäusern sind auch thermische Solaranlagen. Diese können für die Erwärmung von Wasser sowie für die Erwärmung von Wohnräumen eingesetzt werden. Thermische Solaranlagen wandeln mittels Kollektoren Sonnenenergie in Wärme um.

Hier wird gehaftet

Als Betreiber einer Photovoltaik- oder Solaranlage haben Sie die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ein besonders hohes Risiko besteht, wenn Dach- oder Freiflächen für den Betrieb einer Photovoltaikanlage angemietet werden.
Tipp: Lassen Sie von einem Fachmann überprüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung den Betrieb einer solchen Photovoltaikanlage mitversichert hat. Bei der LVM ist der Betrieb einer Anlage bis 20 kWp auf dem eigenen Dach kostenlos im Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten.

Wichtig für Sie als Unternehmer

Nicht nur in energieintensiven Produktions- und Gewerbebetrieben sind Energiekosten ein wesentlicher Aufwandsfaktor. Auch bei kleinen oder mittleren Unternehmen können durch den Einsatz erneuerbarer Energien Kosten gespart werden. So bleibt ein Unternehmen nicht nur konkurrenzfähiger, sondern liefert auch noch einen Beitrag zur Umwelt.
Tipp: Umweltfreundliches Arbeiten lässt sich immer gut für Werbezwecke nutzen!
Welche erneuerbaren Energien nutze ich als Unternehmer? Üblich ist bei vielen Unternehmen der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen. Biogasanlagen hingegen kommen meist bei landwirtschaftlichen Betrieben zum Einsatz.
Bitte prüfen Sie, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Die meisten Versicherer begrenzen den Versicherungsschutz auf eine bestimmte Leistung. Bei der LVM ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach bis zu 100 kWp über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Achten Sie besonders darauf, dass Schäden durch Energielieferung mitversichert sind. Auch Schäden an den Elektrogeräten der Abnehmer sollten mitversichert sein. Bei der LVM ist dies, neben den Schäden durch herabstürzende Teile, ebenfalls mitversichert.

Landwirte aufgepasst!

Viele Landwirte betreiben Photovoltaikanlagen. Auch Biogasanlagen und Windkraftanlagen gehören zum Alltagsbild. Es überwiegen jedoch die Photovoltaikanlagen auf Maschinenhallen und Stallgebäuden sowie die Biogasanlagen.
Wie bei den Privatpersonen oder Unternehmern haben Sie als Betreiber einer solchen Anlage die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Darüber hinaus besteht bei Photovoltaikanlagen ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Häufig wird aus steuerlichen Aspekten eine eigene Gesellschaft gegründet.
Achtung – hier besteht besonderer Versicherungsbedarf! Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann. Bei manchen Versicherern, wie zum Beispiel der LVM, ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage bis zu einer Grenze von 100 kWp über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung kostenlos mitversichert.
Aufgepasst! Vermieten Sie eine Dach- oder Freifläche an den Betreiber einer Photovoltaikanlage? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie, wenn es durch Ihr Verschulden zu einem Schaden an der Anlage des Mieters kommen sollte.
Als Betreiber einer Biogasanlage haften Sie zusätzlich noch für eventuelle Umweltschäden. Für Biogasanlagen gibt es daher eine spezielle Versicherung. Bei den meisten Gesellschaften müssen die Biogasanlagen extra versichert werden.

Fazit

Der Einsatz erneuerbarer Energien lohnt sich nachhaltig! Denken Sie um – helfen Sie. Angesichts der Verknappung fossiler Brennstoffe und der extremen Belastung der Umwelt müssen wir konsequent handeln.
■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.