Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist kurzfristig nicht zu erwarten. Die bereits seit längerem geplante Umstellung von bislang drei Pflegestufen (plus der sogenannten Pflegestufe 0 für demenziell Erkrankte) auf fünf Pflegegrade ist zunächst einmal bis ins Jahr 2017 aufgeschoben. Dafür hat das Gesundheitsministerium erst vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf mit kurzfristig bereits greifenden Verbesserungen den beteiligten Ressorts zur Abstimmung zugeleitet.
Bereits zum 1. Januar 2015 sollen einige Neuregelungen gleich in mehreren Bereichen für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen. Allerdings wird das Grundproblem der immer älter werdenden Bevölkerung damit nicht beseitigt: Die Bundesbürger müssen auch weiterhin einen beachtlichen Teil der Pflegekosten selbst übernehmen – oder sich präventiv zusätzlich privat absichern.
Die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Verbesserungen:
Verbesserungen bei den Pflegesätzen
Zukünftig dürfen alle Pflegebedürftigen „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ beanspruchen. Zurzeit gilt dies nur für Demenzkranke. Für die häusliche und stationäre Pflege werden die Sätze im Schnitt um ca. 4 Prozent erhöht.
■ Für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gibt es in Pflegestufe I künftig 468 Euro, für die Stufe II sind 1.144 Euro geplant, in Stufe III werden es 1.612 Euro sein.
■ Auch für die Pflege durch Angehörige oder Dritte erhöht sich das Pflegegeld: in Stufe I auf 244 Euro, in Stufe II auf 458 Euro und in Stufe III auf 728 Euro.
■ Für die stationäre Pflege in Heimen ist ein Anstieg der Sätze in Stufe I auf 1.064 Euro, in Stufe II auf 1.330 Euro und in Stufe III auf 1.612 Euro (in Härtefällen 1.995 Euro) geplant.
Verbesserung der Wohnsituation
Sind wegen Pflegebedürftigkeit Um- oder Einbauten in der Wohnung/dem Haus notwendig, soll der Zuschuss dann 4.000 Euro betragen.
Verbesserung der Heimbetreuung
Erheblich mehr Hilfskräfte sollen sich in den Heimen um die Bewohner kümmern – sie betreuen. Hiervon sollen vor allem Demenzkranke profitieren. (Die Betreuung darf nicht mit der eigentlichen Pflege verwechselt werden, die nach wie vor von Fachkräften geleistet wird.)
Verbesserung in der Verhinderungspflege
Falls pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub die Pflege nicht sicherstellen können, dürfen sie eine Ersatzperson beauftragen. Hierfür leistet die Pflegekasse künftig für einen Zeitrahmen von bis zu sechs Wochen im Jahr. Gleichzeitig ist eine höhere Vergütung (1.612 Euro) für die pflegende Ersatzkraft geplant.
Auswirkungen auf die Beiträge zur Pflegeversicherung
Um die vorgesehenen Verbesserungen zu finanzieren, soll der Beitrag zur Pflegeversicherung ab Januar 2015 um 0,3 Prozent angehoben werden. Eltern zahlen dann 2,35 und Kinderlose 2,6 Prozent. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten, wenn in einigen Jahren die heutigen Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt
werden.
■ Norbert Schulenkorf