Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting schnell und „eins zu eins“ umgesetzt. Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete sind jetzt im Einkommensteuergesetz gleichgestellt. Die Änderungen im Einkommensteuergesetz sind am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Sie stellen die Gleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern für das Einkommensteuergesetz sicher.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
Für die Lebenspartnerschaften, die noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide haben, gilt damit das Ehegattensplitting rückwirkend ab 2001.