3/2013 Ertragsausfallversicherung: Zwangspause – wenn nach einem Sachschaden der Betrieb stillsteht

Für die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes ist eine gute Auslastung entscheidend. Wenn die Räder stillstehen, fällt der Umsatz – und damit der Deckungsbeitrag für die fortlaufenden Fixkosten – geringer aus oder ganz weg. Deshalb sind Schäden durch Feuer, Sturm oder Rohrbruch in Betrieben dreifach gefährlich:

1. Die Sachschäden an Gebäude und Inventar müssen behoben werden.
2. Vorübergehend fallen Mehrkosten an, zum Beispiel für zusätzliche Lagermiete.
3. Die entgangenen Erträge verschlechtern das Betriebsergebnis erheblich. Möglicherweise verliert das Unternehmen in dieser Situation sogar Kunden.

Risiko wird häufig unterschätzt

Der Schaden durch den Ertragsausfall ist häufig größer als der Sachschaden am Inventar. Bis der Betrieb vollständig wieder aufgenommen werden kann, vergehen unter Umständen Monate, in denen weniger oder gar kein Geld verdient wird. Gehälter, Mieten, Zinsen, Abschreibungen etc. müssen trotzdem  weiter bezahlt werden. Um in dieser Situation finanzielle Engpässe zu  vermeiden, ist die vorausschauende Absicherung durch eine Ertragsausfallversicherung als Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung wichtig.

Damit die Zwangspause nicht zum endgültigen Aus wird

Die Ertragsausfallversicherung kommt bis zu einem Jahr lang für entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten auf, wenn ein Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel den Betrieb lahmlegt. Damit der Betrieb möglichst schnell wieder mit voller Kraft läuft, übernimmt sie auch Mehrkosten, zum Beispiel für Überstundenzuschläge oder die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen, die übergangsweise benötigt werden.

Tipp: Versicherungssumme durch 365 teilen

Ob die Höhe der Deckung für den Ertragsausfall (noch) ausreichend ist, lässt sich mit dieser Formel leicht überprüfen. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 60.000 Euro stehen im Kalenderjahr pro Tag nur ca. 164 Euro zur Verfügung, um die fortlaufenden Kosten und den Gewinnausfall zu decken. Reicht dieser Betrag aus, um das Überleben des Betriebes zu sichern? Wenn nicht, ist eine Beratung durch einen Versicherungsspezialisten angeraten, der die individuellen Risikopotenziale analysiert und ein passendes Deckungskonzept erstellt.

■ Michael Kürten

IGU e. V.