4/2012 Vermögensschadenhaftpflicht

Bei der Absicherung betrieblicher Haftpflichtrisiken stehen für viele Betriebsinhaber die finanziellen Auswirkungen von Personen- und Sachschäden im Vordergrund. Denkbar ist aber auch, dass Haftpflichtansprüche aus so genannten Vermögensschäden geltend gemacht werden.

Hierbei kann es sich zum Beispiel um Forderungen von Vertragspartnern, Kunden oder Mandanten handeln, die etwa durch das Versäumen von Fristen  entstanden sind oder durch eine falsche Beratung oder Begutachtung.

Für bestimmte Berufsgruppen wird eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung angeboten. In einigen Fällen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für Rechtsanwälte und Steuerberater.
In erster Linie sind dann Vermögensschäden versichert, die sich aus der alltäglichen beruflichen Tätigkeit ergeben können. Durch die vielfältigen Anforderungen an diese Berufsgruppen fallen häufig aber auch Tätigkeiten an, die auf den ersten Blick nicht unbedingt einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zuzuordnen sind. Es ist daher auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten, der zahlreiche Eventualitäten absichert. Es sollte insbesondere auch Versicherungsschutz bestehen für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder, Gläubigerausschussmitglied oder Testamentsvollstrecker. Auch ein Kanzleivertreter sollte mitversichert sein. Für Rechtsanwälte kann es wichtig sein, dass sie auch Schutz als Notarvertreter haben.
In der Rechts- und Steuerberatung realisieren sich Schäden oft erst viele Jahre nach dem Versehen. Daher ist üblicherweise auch das sogenannte Spätschadenrisiko mitversichert.
Die LVM Versicherung hat aktuell ihr Versicherungskonzept für die Vermögensschaden-Haftpflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern umfassend verbessert.

Was ist eigentlich …

… eine Sozietät?
Rechtsanwälte oder Steuerberater können sich mit Kollegen sozietätsfähiger Berufe zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Diese Gemeinschaft wird als Sozietät oder Partnerschaft bezeichnet. Durch diese berufliche Zusammenarbeit entsteht eine gesamtschuldnerische Haftung: Wenn einer der Sozien einen Verstoß begeht, der zu einem Vermögensschaden führt, kann für diesen Schaden auch die Sozietät oder jeder einzelne Teilhaber in Anspruch genommen werden. Jedes Mitglied einer Sozietät benötigt eine eigene Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung. Es ist wichtig, dass alle Sozien möglichst einen identischen Versicherungsschutz haben. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Versicherungssummen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, alle Mitglieder einer Sozietät über eine sogenannte Sozietätspolice zu versichern.

➋ … ein Rechtsanwalt /
Steuerberater im Nebenberuf / Syndikus?
Als Syndikus wird ein Rechtsanwalt oder Steuerberater bezeichnet, der in einem Angestelltenverhältnis bei einem privaten Unternehmen (Bank, Versicherung, Verband etc.) beschäftigt ist. Für nebenberufliche Tätigkeiten als Rechtsanwalt oder Steuerberater müssen diese
Personen eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.

Tipp
Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ausschließlich vor Vermögensschäden. Sie tritt nicht ein, wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Hierfür sollte eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung für den Bürobetrieb der Kanzlei vereinbart werden.
Mitversichert sind hierüber insbesondere:

– Schäden durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
(zum Beispiel wenn jemand im Winter bei Schneeglätte auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt)
– Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Ab- und Leitungswasser
– Schäden durch Internet-Nutzung sowie
– Mietsachschäden bei Dienst- und Geschäftsreisen.
– Bei der LVM Versicherung ist hierüber auch die Privat-Haftpflicht des Kanzleiinhabers     mitversichert.

Besonders wichtig ist die Betriebshaftpflicht für Bürobetriebe von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die auch als Insolvenzverwalter tätig sind. Denn über diesen wichtigen Zusatzschutz sind dann auch Sachschäden an den zu verwaltenden Objekten versichert.

■ Andrea Haeusler

IGU e. V.