2/2010 Stand der Gesundheitsreform: Finanzierbarkeit – Neuordnung des Arzneimittelmarktes – ambulante ärztliche Versorgung

Wir haben in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Das Ziel heißt, dieses zu erhalten, medizinischen Fortschritt für alle zu gewährleisten und gleichzeitig für zukünftige Generationen zu sichern. Das sind große Herausforderungen, die einen Umbau zwingend notwendig machen. Dieser kann nicht von heute auf morgen sondern muss schrittweise erfolgen.

Die christlich-liberale Koalition hat sich deshalb das Ziel gesetzt, die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens auf Basis des bestehenden Leistungskataloges mittel- und langfristig zu gewährleisten. Alle Menschen sollen in Deutschland auch in Zukunft unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Zu diesem Zweck wurde bereits eine Regierungskommission eingesetzt, die jetzt Vorschläge für eine Neuordnung der Finanzierung erarbeitet.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits mit der Einführung des Gesundheits-fonds in der letzten Legislaturperiode den Grundstein für den Einstieg in ein neues Finanzierungssystem gelegt. Deshalb sollen die Gesundheitskosten in Zukunft teilweise vom Faktor Arbeit abgekoppelt werden, damit Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindert werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gewährleistet bleibt. Bei der Ausgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass jeder Bürger seinen Beitrag entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Erhaltung des Niveaus der Gesundheitsversorgung beiträgt und keiner überfordert wird.

Gesundheit ist ein hohes Gut.

Dennoch darf nicht vergessen werden, dass auch Eigenverantwortung im Gesundheitswesen eine große Rolle spielt. Vor diesem Hintergrund muss jedem klar sein, dass Gesundheit nicht zum Nulltarif zu haben ist. So liegt die Grenze, bis zu der Zuzahlungen zu leisten sind, bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken ist diese Grenze auf ein Prozent abgesenkt, um eine Überforderung zu vermeiden.
Damit auch in Zukunft jeder Bürger am medizinischen Fortschritt teilhaben kann, ist es notwendig, den bestehenden Leistungskatalog auf Ineffizienz und fehlende Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Hier werden alle Leistungsbereiche, aber auch die Kassenverwaltungen überprüft. Ein besonderes Thema wird hierbei die Frage der Finanzierung von innovativen neuen Arzneimitteln sein.

Um die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem zu begrenzen, müssen selbstverständlich auch die Pharmaunternehmen ihren Beitrag leisten. Deshalb soll mit einem Maßnahmenbündel, der weitere Anstieg der überproportional ange-wachsenen Arzneimittelausgaben verhindert werden. Die Eckpunkte zur Reform der Arzneimittelversorgung verknüpfen kurzfristige Sparmaßnahmen zur notwendigen Ausgabenbegrenzung mit langfristig wirkenden Strukturmaßnahmen. Kurzfristig sollen die steigenden Ausgaben bei den Arzneimitteln durch ein Preismoratorium und durch eine Erhöhung des Rabatts begrenzt werden, den Pharmaunternehmen für eine bestimmte Arzneimittelgruppe den gesetzlichen Krankenkassen einräumen müssen. Langfristig soll durch ein neues Instrumentarium sicher gestellt werden, dass bei der Erstattung neuer und besonders teurer Arzneimittel die Versicherten nur für einen tatsächlichen Zusatznutzen, nicht aber für eine Scheininnovation zahlen. Die Kassen und die Arzneimittelhersteller sollen hier auf Basis von wissenschaftlichen Studien grundsätzlich zu vertraglichen Vereinbarungen kommen. Gelingt ihnen im vorgegebenen Zeitraum  keine Einigung, entscheidet eine neutrale Schiedsstelle.

Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Defizites der GKV in Höhe von acht Milliarden Euro im laufenden Jahr und einem drohenden Defizit von bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr 2011 müssen neben den strukturellen Reformen die kurzfristig wirkende Maßnahmen wie ein Preismoratorium und eine Erhöhung des gesetzlichen Herstellerrabattes zeitnah umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist es erklärtes politisches Ziel bei der ambulanten ärztlichen Versorgung, dem zunehmenden Ärztemangel vor allem im ländlichen Bereich zu begegnen. Dazu gehört, verstärkte Anreize für Ärzte zu setzen, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen. Die Bedarfsplanung muss deshalb reformiert werden, um den regionalen Besonderheiten besser Rechnung zu tragen.

Franz-Josef Holzenkamp

IGU e. V.