1/2010 Steuerbegünstigt: vorsorgen ohne Abgeltungssteuer

Bei dem Thema „steuerbegünstigte Vorsorge“ ist für Selbstständige in der Regel die „Basis-Rente“, oft auch „Rürup-Rente“ genannt, erste Wahl. Hier können sie bis zu 20.000 Euro (Ledige) und 40.000 Euro (Verheiratete) jährlich aufwenden, von denen im Jahr 2010 dann 70 Prozent steuerlich absetzbar sind. Die spätere Rente ist dafür ab dem Jahr 2040 in voller Höhe zu versteuern, bis dahin gilt eine Übergangsregelung und die Besteuerung steigt schrittweise an. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Angestellte können ebenfalls die Basis-Rente nutzen, allerdings reduzieren sich die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge um gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Oft ist für Angestellte jedoch die „Riester-Rente“ interessanter, wenn es um eine geförderte Altersvorsorge geht: Auf der einen Seite können auch hier die Beiträge steuerlich abgesetzt werden – allerdings nur bis zu 2.100 Euro jährlich. Auf der anderen Seite spendiert der Staat aber Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen und in vielen Fällen höher als die Steuerersparnis sind. Übrigens: Auch Selbstständige können die Riester-Rente nutzen, wenn sie mit einem „riesterfähigen“ Partner verheiratet sind.

Im Alter ist sogar eine 30prozentige Auszahlung des Kapitals möglich, nur der Rest muss verrentet werden. Für Angestellte ist die betriebliche Altersversorgung eine weitere, sehr lukrative Möglichkeit, sich mit Beteiligung des Staates eine sichere Altersversorgung aufzubauen.

Dass aber auch die klassische Lebens- und Rentenversicherung in Zeiten der Abgeltungsteuer allemal interessant ist, wird oft gar nicht erkannt. Aber: Mit Lebens- und Rentenversicherungen lässt sich das Vermögen lebenslang vor der Abgeltungsteuer schützen, wenn man sich später für die Rentenzahlung entscheidet!
Seit gut einem Jahr gilt nun die Abgeltungsteuer und beschert Kapitalanlegern mal mehr, meist aber weniger Freude am Gewinn ihrer Investments. Der Grund: Alle privaten Kapitalerträge wie Zinsen oder realisierte Kursgewinne werden nun mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Verständlich, dass Investoren händeringend nach Lösungen suchen, die ungeliebte Abgeltungsteuer zu vermeiden – insbesondere bei dem ohnehin derzeit sehr niedrigen Zinsniveau. Dabei ist die Lösung ganz einfach: Die altbekannte private Lebens- und Rentenversicherung ist von der Abgeltungsteuer gar nicht betroffen, sofern man sich im Alter für die Rente entscheidet: Die Ansparphase erfolgt komplett steuerfrei, von den späteren Renten wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und stellt quasi einen fiktiven Zinsanteil an der Rente dar. So beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn im Alter 65 nur 18 Prozent. Das bedeutet, dass von z.B. 1.000 Euro privater Rente nur 180 Euro als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssten. Wenn man nun für Rentner einen niedrigen Steuersatz unterstellt (zum Beispiel 25 Prozent), dann würden von den 1.000 Euro Rente nur 45 Euro an Steuern abgezogen, die Nettorente läge dann also bei 955 Euro! Und wenn man sich später für die Kapitalauszahlung entscheidet, dann sind die Erträge (diese hat der Gesetzgeber als Differenzbetrag zwischen Ein- und Auszahlung definiert) letztendlich nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn das 60. Lebensjahr erreicht wurde und die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug. Andernfalls sind die Erträge in voller Höhe zu versteuern.

Voraussetzung für die hälftige Besteuerung ist jedoch die Absicherung eines biometrischen Risikos: Der Todesfall oder – bei Rentenversicherungen – die Langlebigkeit müssen kalkulatorisch entsprechend berücksichtigt werden, damit hier eine deutliche Abgrenzung zu reinen  Sparprodukten erfolgen kann. Die Produkte der Versicherungsunternehmen orientieren sich natürlich an diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen und bieten ihren Kunden so eine interessante Alternative. Und nur der Vollständigkeit halber: Die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung erfolgt immer einkommensteuerfrei.

Hinzu kommen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten: Die Produktmanager der Versicherungsunternehmen setzen verstärkt auf Flexibilität, um den Kundenwünschen gerecht zu werden. Flexible Laufzeiten bzw. Rentenbeginnalter, flexible Beitragszahlung und Zusatzbausteine für die Absicherung der Arbeitskraft und der Familie bieten heute bedarfsgerecht das, was der Kunde zur optimalen Absicherung benötigt.

Kunden werden vermutlich zukünftig verstärkt mit dem Segen des Fiskus ihre Altersvorsorge flexibel nach dem Baukastenprinzip aufbauen. „Abgeltungsteuerfrei und flexibel – eine Kombination die ankommt“ zitierte jüngst auch FOCUS-Money und beschrieb damit genau die hier dargestellte Variante der späteren Verrentung, denn „das Vermögen im Versicherungsvertrag kann … ungestört anwachsen.“ Und bei durchschnittlichen Vertragsdauern von derzeit 26 Jahren summiert sich dieser Vorteil schnell zu einem kleinen Vermögen.
■ Hans-Peter Süßmuth

IGU e. V.