1/2010 Datenschutz: Im Interesse des Kunden und des Unternehmens

Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Datenschutz will den sogenannten gläsernen Menschen verhindern. Nicht nur Kunden, sondern vor allem auch für und in Unternehmen kommt dem Datenschutz eine wichtige Bedeutung zu.

Unternehmen gehen tagtäglich mit sensiblen Kundendaten um. Mit diesem Wissen müssen Unternehmen im Interesse ihrer Kunden, aber auch in ihrem eigenen Interesse im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften und Regularien umgehen. Gelebter Datenschutz ist von elementarer Bedeutung für das Unternehmen und trägt deutlich zu der positiven Wirkung in der Öffentlichkeit bei. Dies gilt für die Weitergabe von Daten nach außen ebenso wie für den Datenaustausch und die Verwendung von Daten im Unternehmen.

Fälle von Datenschutzmißbrauch haben in der Vergangenheit zu einer deutlichen Verschärfung der Gesetze geführt. So hat es über 90 Änderungen im Datenschutzgesetz gegeben. Daneben gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die  Datenschutzaspekte behandeln. Zukünftig sind weitere Verschärfungen und neue Gesetze zu erwarten.

Ohne entsprechende IT-Kenntnisse ist wirksamer Datenschutz heutzutage nicht mehr sicherzustellen. Dennoch findet Datenschutz nicht nur in der IT statt. Stattdessen sind in Unternehmen alle aufgefordert, Datenschutzgrundsätze zu kennen und zu beherzigen. Denn Datenschutz und der sensible Umgang mit Kundendaten ist ein wesentlicher Teil für das Vertrauen unserer Kunden. Dazu sind Informationen, Hinweise und Hilfestellungen nötig. Häufig hilft aber auch schon der gesunde Menschenverstand. Denn sicherlich möchte niemand erleben, dass seine persönlichen Umstände per Telefon abgefragt werden.

■ Nicola Flügemann

Über 90 Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

✘ Erweiterte Anforderungen an den Schutz von Mitarbeiterdaten
✘ Verschärfte Regelungen für die Weitergabe von Daten an Dienstleister
✘ Verschärfte Anforderungen bei der Nutzung von Auskunfteien, beim Scoring und bei Werbemaßnahmen
✘ Erweiterung der Meldepflicht, zum Beispiel beim Verlust meldepflichtiger Daten
✘ Deutliche Erhöhung der möglichen Bußgelder

IGU e. V.