2/2009 Banken krisenfest machen – Steuerzahler schützen

Nach den gesetzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes im Oktober 2008 hat der Deutsche Bundestag jetzt die Entsorgung von risikoreichen Wertpapieren in sogenannte „Beiboote“ beschlossen. Dieser Schritt ist unabdingbar, um eine drohende Kreditklemme und damit Unternehmensinsolvenzen und Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Die Möglichkeit einer Bilanzbereinigung für die deutschen Banken und Landesbanken durch die Auslagerung von risikoreichen Wertpapieren in sogenannte „Beiboote“ soll nicht nur deren Existenzgefährdung abwenden, sondern die Bedrohung unseres erreichten Wohlstandes und die volkswirtschaftliche Entwicklung insgesamt verhindern. Deshalb wird es künftig möglich sein, die toxischen Papiere sowie weitere Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche in gesonderte Zweckgesellschaften oder in Abwicklungsanstalten auszugliedern. Wir wollen erreichen, dass die Banken zugunsten der betroffenen Menschen und Unternehmen trotz der globalen Wirtschaftskrise Kredite vergeben, als Vorraussetzung für notwendiges künftiges Wirtschaftswachstum.

Die jetzt beschlossene Fortentwicklung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes sieht zwei „Beiboot“-Varianten vor:

1. Zum einen können sogenannte toxische Wertpapiere auf Zweckgesellschaften ausgelagert werden. Im Gegenzug erhält die auslagernde Bank (Kernbank) einen Ausgleich in Form von bundesgarantierten Schuldverschreibungen. Die Kernbank wird damit bilanziell stabilisiert. Den  voraussichtlichen Wertverlust aus den abgegebenen Papieren zahlt die Kernbank über einen Zeitraum von 20 Jahren in Form gleich bleibender Raten aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Gewinn. Decken diese Zahlungen nach Garantieablauf etwaige Verluste nicht vollständig, so muss der verbleibende Verlust von der Kernbank ebenfalls beglichen werden (Nachhaftung).

2. Zum anderen sollen künftig sogenannte Abwicklungsanstalten unter dem Dach eines bundeseigenen Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung SoFFin gegründet werden können, um weitere Risikooptionen sowie strategisch nicht mehr benötigte Geschäftsfelder auszulagern. Auch in diesem Modell haben die auslagernden Banken die Verantwortung für die Abwicklung und für den finanziellen Ausgleich und tragen mögliche Verluste. Es wird dabei eine direkte und umfassende Haftung der Eigentümer der Banken verankert. Sowohl die Bundesbank als auch die SoFFin haben als unabhängige Experten mehrfach festgestellt, dass die Bilanzbereinigung richtig, notwendig und unverzichtbar ist, um letztlich eine drohende Kreditklemme zu verhindern und damit großen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden.

Der Finanzmarkt ist der Blutkreislauf der Wirtschaft. Um diesen Blutkreislauf unserer sozialen Marktwirtschaft auch weiterhin aufrechtzuerhalten sind klare Prinzipien einzuhalten:

1. Freiwilligkeit. Sie ist zielführender als Zwang und entspricht der marktwirtschaftlichen Ordnung in unserem Land. Bankenrettung ist kein Spielplatz für Ideologen. Bankenrettung ist notwendige und verantwortliche Politik.

2. Eigentümerverantwortung. Zuerst sind die Eigentümer der Finanzmarktakteure gefordert. Also Aktionäre, teilweise die Länder und Sparkassen. Es kann keinem Steuerzahler zugemutet werden, selbst einzuspringen und somit die Eigentümer zu entlasten.

3. Schutz des Steuerzahlers. Insgesamt wurden bis zu 480 Mrd. Euro an Bürgschafts- und Garantievolumen für die Finanzmarktstabilisierung zur Verfügung gestellt. Das erklärte politische Ziel ist, den Steuerzahler durch diese Bilanzbereinigungsmaßnahmen nicht zusätzlich in Regress zu nehmen.

4. Subsidiarität. Der Bund kann auch in der Finanzmarktstabilisierung nicht alles leisten. Hier muss ein differenziertes Angebot für die unterschiedlichen Problemlagen innerhalb der Bankenwelt geboten werden. Dort, wo die Länder bereit sind eigene wirtschaftliche Verantwortung zu übernehmen, sollte dies auch zugelassen werden. Deshalb sind Landesabwicklungsanstalten in Trägerschaft von Bundesländern möglich.

5. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Wer Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen will, muss auch die Karten auf den Tisch legen und die Wertpapierrisiken offenlegen. Dies geschieht ebenso zum Schutz des Steuerzahlers wie auch die Begrenzung der Managementvergütung während der Hilfeleistung.

Die Sparkassen sind Großeigentümer der Landesbanken. Sie sind als solche langjährig maßgeblich mitverantwortlich für deren wirtschaftliche Situation und ihre jetzige Krise. Zudem stehen sie in der Gewährträgerhaftung für hohe Verbindlichkeiten der Landesbanken. Das heißt, ohne die Nutzung der neuen Ausgliederungsmöglichkeiten hätten viele Sparkassen massive existenzielle Probleme, da sie in Höhe der Gewährträgerhaftung und darüber hinaus im Rahmen der Sicherungseinrichtungen bei einer Insolvenz einer Landesbank in Anspruch genommen werden könnten. Dies ist die aktuelle Situation, an der die Bilanzbereinigung im Landesbankensektor gemessen werden muss.

Gegenüber einer drohenden Insolvenz bietet der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung in mehrfacher Hinsicht Hilfe an. So werden die Sparkassen durch die Auslagerung von Risikopapieren und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen in Abwicklungsanstalten Miteigentümer an einer gesunden Kernbank. Darüber hinaus ist der Bund den Sparkassen auch bei der Bewältigung eventueller Verluste aus der Abwicklungsanstalt weit entgegen gekommen. Die Sparkassen müssen ebenso wie die Länder nur anteilig entsprechend ihrer Beteiligungsquote haften. Sie werden dabei in der Haftungsstufenfolge den privaten Banken mit nicht geschlossener Anteilseignerschaft gleichgestellt. Dabei wurde eine spezielle Haftungsbegrenzung für die Sparkassen beschlossen und dazu das Kriterium der bestehenden Gewährträgerhaftung gewählt: Der kumulierte Gesamtumfang der von den Sparkassen zu tragenden Verluste ist auf die am 30. Juni 2008 bestehende Gewährträgerhaftung begrenzt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass im Gesetz ohnehin eine Überforderungsklausel gilt, wonach Anteilseigner nur bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zum Verlustausgleich beitragen. Diese Regelung verhindert auch, dass Sparkassen aufgrund ihrer durch die Nutzung der Abwicklungsanstalten durch Landesbanken entstehenden Haftungsverpflichtungen selbst in massive Schwierigkeiten geraten.

Die Auslagerung risikoreicher Wertpapiere – sei es in Zweckgesellschaften oder Abwicklungsanstalten – verschafft die dringend benötigte Zeit, um diese Wertpapiere in Ruhe abarbeiten zu können. Damit werden die gesunden Kernbanken in die Lage versetzt, unsere Wirtschaft mit ausreichend Liquidität zu bezahlbaren Konditionen zu versorgen. Damit schaffen wir die Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand in unserem Land.

Franz-Josef Holzenkamp

IGU e. V.