Eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Tätigkeiten und Aktivitäten des täglichen Lebens ergeben. Hier spielt natürlich der Hobby- und Freizeitbereich eine ganz große Rolle. Aber auch wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, sind Sie über die Privat-Haftpflicht versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Mieter und Eigentümer selbst bewohnter Immobilien. Zu den Risiken, die sich hieraus ergeben können, berichteten wir in Ausgabe 4/2011.
Wie der Namensteil „Privat“ bereits ahnen lässt, bezieht sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nicht auf Risiken eines Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes). Allerdings gibt es hier doch zahlreiche Ausnahmen, die eventuelle Deckungslücken zwischen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht- und einer Privat-Haftpflichtversicherung abdecken. Den meisten Privatpersonen wird es vermutlich nicht bewusst sein, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Privathaushalt wie ein Arbeitgeber auftreten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für den Haushalt Personal angestellt ist, wie etwa eine Reinigungskraft oder ein Gärtner. Die im Haushalt beschäftigten Personen sind über die Privat-Haftpflicht desjenigen mitversichert, der die Arbeitskräfte beschäftigt. Unter den Versicherungsschutz fallen solche Haftpflichtansprüche, für die die beschäftigten Personen von einem Dritten in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Der Gärtner beschädigt beim Rasenmähen mit dem Handrasenmäher das auf dem Nachbargrundstück geparkte Auto eines Besuchers.
Ebenso sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert, wenn ein Hausangestellter bei einem Arbeitsunfall verletzt wird.
Beispiel: Die Putzfrau stürzt beim Staubwischen von einer defekten Leiter.
Über die neue Privat-Haftpflicht 2013 sind bei der LVM Versicherung auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert. Das kann nützlich sein, falls etwa in einer Zeitungsanzeige eine Stelle ausgeschrieben und die Anzeige unachtsam formuliert wurde, etwa: “Putzfrau gesucht.“ Arbeitssuchende Männer könnten hier möglicherweise Ansprüche nach dem AGG geltend machen.
Neu: Im Rahmen der neuen LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist jetzt auch ein eigener Heimarbeitsplatz mitversichert. Dies ist besonders dann wichtig, wenn dort auch Kundenverkehr stattfindet oder Besprechungen mit Kollegen.
In der Freizeit sind viele Menschen in einem Verein organisiert oder auf andere Weise ehrenamtlich tätig. Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Vereinigungen ist bei der LVM Versicherung über die Privat-Haftpflicht mitversichert. Besonders wertvoll ist hier der mit einer Versicherungssumme in Höhe von 25.000 € mitversicherte Schlüsselverlust: Verliert etwa der Jugendtrainer den Schlüssel der Sporthalle, so muss häufig genug eine gesamte Schließanlage erneuert werden. Mitversichert sind auch so genannte verantwortungsvolle Tätigkeiten in Vereinen und Vereinigungen, wie etwa das Leiten einer Jugendgruppe. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich Aufgaben von Vorstandsmitgliedern eines Vereins.
Aus dem Alltag vieler berufstätiger Eltern nicht mehr wegzudenken ist heute die Unterstützung durch das Engagement von Tagesmüttern oder -vätern.
Doch Vorsicht! Meist ist die Beaufsichtigung fremder Kinder über die eigene Privat-Haftpflicht nur dann versichert, wenn sie nicht gewerblich ausgeübt wird.
Es ist häufig problematisch, hier eine exakte Grenze zu ziehen. Die LVM Versicherung schafft mit der neuen Regelung über die Privat-Haftpflicht 2013 Rechtssicherheit: Bei einer zu beaufsichtigenden Anzahl von bis zu sechs Kindern kommt es nicht darauf an, ob die Tageseltern privat oder beruflich tätig werden. Es spielt auch keine Rolle, ob die Beaufsichtigung in der eigenen Wohnung stattfindet.
Zahlreiche Immobilienbesitzer setzen auf regenerative Energiequellen. Besonders stark gewachsen ist in den vergangenen Jahren der Anteil der Photovoltaikanlagen. Meist wird überschüssige Energie durch den Betreiber in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Aus steuerlichen Aspekten wird hierfür häufig eine Gesellschaft gegründet, also ein Gewerbebetrieb. Bei der LVM Versicherung ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage bis 20 kWp mitversichert – unabhängig davon, ob eine Gesellschaft gegründet wurde, oder nicht. Auch das Einspeisen in das öffentliche Netz ist mitversichert.
Eine weitere Einnahmequelle ist häufig die Vermietung von Wohneigentum. Über die neue LVM-Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert ist die Vermietung einer Wohnung oder von bis zu drei Appartements im selbst bewohnten Haus. Zudem ist die Vermietung einer Wohnung außerhalb des selbst bewohnten Hauses mitversichert. Ebenfalls unter den Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht fällt die Vermietung gewerblich genutzter Flächen bis 100 qm im selbst bewohnten Haus. Auch die unverheirateten Kinder des Versicherungsnehmers sind teilweise im Rahmen beruflicher Tätigkeiten über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt.
Doch Vorsicht! Bei vielen Versicherungsgesellschaften endet dieser Schutz mit Erreichen eines bestimmten Alters (z. B. nach Vollendung des 26. Lebensjahres).
Bei der LVM Versicherung bleibt die Mitversicherung nicht nur vollkommen unabhängig vom Alter der Kinder bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung bestehen – die neue LVM Privat-Haftpflicht 2013 hat zudem einen kleinen Sicherheitspuffer eingebaut: Wird nach dem Ende der Ausbildung eines Kindes vergessen, für dies eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, so besteht der Versicherungsschutz über die Eltern sicherheitshalber bis zu 6 Monate lang fort.
Die Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der LVM Versicherung übrigens auch während der Ableistung des Grundwehrdienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahres versichert. Häufig soll nach der Ausbildung erst einmal die Welt kennen gelernt werden, etwa mit Work & Travel: Hier wird das Geld für den Lebensunterhalt im Ausland durch Gelegenheitsarbeiten verdient. Auch diese Gelegenheitsarbeiten im Rahmen des Work & Travel sind über die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert.
Geht es anschließend weiter mit dem Studium, so besteht auch Versicherungsschutz über die Eltern, sei es während des Bachelor-, oder auch während des Masterstudienganges. Für weitergehende berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten ist dann spezieller Versicherungsschutz erforderlich.
Andrea Haeusler

Die neue Privathaftpflicht 2013 der LVM Versicherung

Eine Privat-Haftpflicht braucht jeder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Tätigkeiten und Umständen des täglichen Lebens ergeben. Sei es als Fußgänger oder Radfahrer, Hobbysportler, Hausbesitzer – die Privat- Haftpflicht schützt Sie in unzähligen Situationen und Lebenslagen des Privatlebens. Auch für jeden Gewerbetreibenden gehört die Privat-Haftpflicht darum zur Grundversorgung in Sachen Versicherung.

Hin und wieder lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu prüfen – und gegebenenfalls eine Vertragsaktualisierung in Erwägung zu ziehen. Welche Neuheiten man sonst „verschlafen“ kann, zeigen wir anhand der aktuellen Verbesserungen der LVM-Privat-Haftpflicht 2013.

Schwerpunkt: Familie

Ein besonderes Augenmerk hat die LVM Versicherung mit der neuen Privat-Haftpflicht auf die Familien geworfen. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zur  Vollendung des 10. Lebensjahres. Das Nachsehen hat der Geschädigte, der im Schadensfall oft leer ausgeht. Sehr ärgerlich ist dies, wenn Bekannte, Nachbarn oder Verwandte zu den Geschädigten gehören. Meist ist es dann ganz im Sinne des Versicherungsnehmers, wenn auch entgegen der Rechtslage eine  Schadenzahlung erfolgen kann. Die LVM Versicherung verzichtet jetzt im Rahmen der neuen PH 2013 auf den Haftungseinwand der Deliktsunfähigkeit bei Schäden durch Kinder. Versicherungsschutz besteht bis 1 ‰ der Versicherungssumme, die für die Privat-Haftpflicht gewählt wurde.

Unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der LVM bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert, darüber hinaus bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung. Danach brauchen Sohn oder Tochter eine eigene Privat-Haftpflicht. Aber – wer kennt das nicht? Zu Beginn eines neuen Lebensabschnitts gibt es so viel zu beachten und zu regeln, dass es fast unmöglich ist, an alles zu denken. Damit ein kurzfristig fehlender  Versicherungsschutz nicht gleich die Existenz des Nachwuchses aufs Spiel setzt, hat die LVM eine Art Rettungsschirm aufgespannt: Vergisst das Kind des  Versicherungsnehmers versehentlich, unmittelbar bei dem Berufsstart eine  eigene Privat-Haftpflicht abzuschließen, so bleibt die Mitversicherung über den Vertrag der Eltern bis zu sechs Monate lang bestehen.
Nicht alle Kinder absolvieren unmittelbar nach der Schule ein Studium oder eine Berufsausbildung. Viele möchten zunächst gerne die Welt kennen lernen, den Horizont erweitern. Eine günstige und   sehr beliebte Gelegenheit hierzu ist „Work & Travel“ – arbeiten und reisen. Hierbei werden die   finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsarbeiten vor Ort sichergestellt.  Über die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist Work & Travel im Rahmen der Auslandsdeckung  mitversichert.

Im weiteren Sinne auch zur Familienfreundlichkeit des Münsteraner Versicherers zählt die  Klarstellung, dass die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater jetzt in jedem Fall mitversichert ist,  unabhängig davon, ob diese rein privat oder sogar gewerblich ausgeübt wird. Dies gilt für    Betreuungsgruppen von bis zu sechs Kindern.

Aktiv sein

Die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist ein optimaler Begleiter für die Freizeit! Ganz hoch im Trend sind derzeit Fahrräder mit Anfahrhilfe, sogenannte Pedelecs. Die Nutzung dieser Räder ist über die  Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert, sofern keine Versicherungspflicht besteht. Nicht mehr unter die Deckung der Privat-Haftpflicht fallen hingegen E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden können. Sie benötigen eine spezielle Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Auch für Wassersportfreunde gibt es gute Nachrichten: Über die neue Privat-Haftpflicht  mitversichert sind jetzt eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche sowie Boote mit Motor (bis zu 7 kW). Der Gebrauch fremder Motorboote ist jetzt sogar bis zu einer Motorstärke von 110 kW mitversichert. Verursacht eine versicherte Person einen Verkehrsunfall als Fußgänger oder Radfahrer und erleidet hierbei selber einen Sachschaden, so ist dieser mit bis zu 500 Euro über die neue PHPlus abgedeckt.

Neu ist auch die Möglichkeit, eine erweiterte Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Sie greift mit einer Versicherungssumme in Höhe von bis zu 100.000 Euro auch dann, wenn die versicherte  Person Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat geworden und hierbei verletzt wurde. Dieser Schutz konnte bislang nur über die PH55Plus versichert werden – jetzt kann er auch zur Privat-Haftpflicht 2013 hinzugewählt werden.

Erste Hilfe

Erste Hilfe am Unfallort? Hiervor schrecken viele zurück. Die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 stellt nun klar: Wer Erste Hilfe leistet, ist über die Privat-Haftpflicht abgesichert. So werden Ängste genommen – und Menschen gerettet.

Weitere Vorteile

Das neue Versicherungskonzept wird abgerundet durch eine Reihe weiterer Vorteile. So wurde etwa der Versicherungsschutz hinsichtlich der Vermietung von Räumlichkeiten vereinfacht: Versichert ist jetzt die Vermietung einer Wohnung, unabhängig von ihrer Größe, auch wenn sie sich nicht im selbst bewohnten Haus befindet. Zudem ist die Vermietung einer gewerblich genutzten Fläche bis 100 qm im selbst bewohnten Haus im Versicherungsschutz enthalten.
■ Andrea Haeusler