
Für jeden verantwortungsbewussten Unternehmer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Maschinen in seinem Unternehmen regelmäßig gewartet werden und die Autos zumindest alle zwei Jahre zum TÜV müssen. Doch wie sieht es mit der eigenen Altersvorsorge aus? Wie regelmäßig wird diese auf den Prüfstand gestellt?
Pensionszusagen sind ein beliebtes Modell für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sich eine steuerlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält vom Unternehmen die schriftliche Zusage auf betriebliche Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen. Zur Absicherung der Leistungen wird eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.
Die Pensionszusage stellt oft den tragenden Baustein der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers dar. Deshalb ist es wichtig, sie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen:
Passt die Versorgung noch zur aktuellen Lebenssituation?
In vielen Zusagen ist ein fixer Betrag als Rentenleistung festgeschrieben, der zum Zeitpunkt der Zusageerteilung den Versorgungsbedarf des Gesellschafter-Geschäftsführers abdeckte. Anpassungen an die Gehaltsentwicklung wurden nur selten vorgenommen. Auch bei einer sich ändernden familiären Situation sollte die Zusage überprüft werden: Ist eine Witwen- oder Waisenversorgung eingeschlossen? Wird ein höherer Berufsunfähigkeitsschutz benötigt, weil der Versorgungsberechtigte als Alleinverdiener eine Familie unterhalten muss?
Ist die Finanzierung der Versorgung noch sicher gestellt?
Die anhaltend negative Entwicklung der Kapitalmärkte geht auch an den Lebensversicherern nicht spurlos vorbei. Die ursprünglich prognostizierten Leistungen können heute nicht mehr erreicht werden. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Um die Altersversorgung ein Leben lang zu finanzieren, wird daher mehr Kapital benötigt. Sinkende Renditen auf der einen Seite und gestiegener Kapitalbedarf auf der anderen Seite können zu einer deutlichen Unterdeckung der Versorgung führen.
Was passiert, wenn nicht rechtzeitig auf eine Unterdeckung reagiert wird?
Ein Beispiel: Einem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde in den 1980er Jahren eine Pensionszusage erteilt. Erst zum Rentenbeginn im Jahr 2013 stellt er fest, dass durch die abgeschlossene Versicherung nur 1.500 Euro der zugesagten 2.000 Euro Altersrente ausfinanziert sind. Um die Lücke jetzt noch zu schließen, wird ein Einmalbeitrag von 88.888 Euro für eine zusätzliche Rentenversicherung benötigt (sofortbeginnende Rentenversicherung der LVM-Lebensversicherung mit einer gewinnabhängigen Gesamtrente von 500 Euro).
Verzichtet er auf die nicht finanzierte Rente von 500 Euro, so geht ihm damit nicht nur ein wesentlicher Teil seiner Altersversorgung verloren: Der Bundesfinanzhof sieht im Verzicht auf werthaltige Pensionsansprüche grundsätzlich eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft und Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer. D.h. es entsteht ein fiktiver Zufluss von Arbeitslohn in Höhe des Einmalbeitrags, der für die Rentenleistung an einen Versicherer gezahlt werden müsste, in diesem Fall also von 88.888 Euro, welche vom Gesellschafter-Geschäftsführer zu versteuern sind, ohne dass er tatsächlich eine Leistung erhält.
Hätte man nicht bis zum Rentenbeginn gewartet, so hätte man die Möglichkeit gehabt, die Lücke durch geringere laufende Versicherungsbeiträge zu schließen. Auch eine Anpassung der Versorgungszusage wäre noch ohne steuerliche Nachteile möglich gewesen.
Werden noch alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet?
Nicht nur die finanziellen Aspekte, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Pensionszusage sollten regelmäßig überprüft werden. Formulierungen, die bei Vertragsabschluss noch üblich waren, können heute aufgrund geänderter Rechtsprechung oder von Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörde zu steuerlichen Problemen führen.
Bei Fragen zu Pensionszusagen stehen Ihnen die Experten im Bereich betriebliche Altersversorgung bei der LVM-Lebensversicherung gerne zur Verfügung. So kann die Zusage auf den aktuellen Stand gebracht werden. Finanzierungslücken können rechtzeitig erkannt und geschlossen werden.
■ Monika Traphagen
Der Markt für Lebensversicherungen ist in Bewegung gekommen. Bereits in der Ausgabe 04/2012* hatten wir unter der Überschrift „Sicherer Hafen in stürmischen Zeiten“ über das aktuelle Zinsumfeld und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an das Produkt „Lebens- und Lentenversicherung“ berichtet.
Die weiter anhaltende Niedrigzinsphase ist der Grund, warum vermutlich die meisten Lebensversicherer die früher wie selbstverständlich ausgesprochene garantierte Mindestverzinsung über die gesamte Dauer des Vertrages überdenken. Und in der Tat: Bei einer Rentenversicherung wird dem Kunden ein Zins nicht nur bis zur Rente garantiert, sondern für den Fall, dass er sich für die Verrentung und nicht für die Kapitalabfindung entscheidet, sogar ein Leben lang. Das sind Zinsversprechen über nur sehr schwer zu kalkulierende, sehr lange Zeiträume von oft 70 oder mehr Jahren.
Doch genau dies war in der Vergangenheit auch einer der Gründe, weshalb die Lebensversicherung zu dem beliebtesten Vorsorgeinstrument überhaupt geworden ist: Die langfristig planbare Sicherheit. 90 Millionen Verträge – mehr als Einwohner – sprechen für sich. Die Kapital bildende Lebens- oder Rentenversicherung ist einer der Eckpfeiler der privaten Vorsorge. Und auch wenn die Niedrigzinsphase nicht an den Lebensversicherungen vorbeigegangen ist: Gemessen am derzeitigen Kapitalanlageumfeld schlagen sich Lebens- und Rentenversicherungen gut. Aktuell ist der Ertrag für Kunden einer Lebens- oder Rentenversicherung wesentlich höher als die Rendite von Bundesanleihen. Und er liegt seit Jahren deutlich über der Inflation.
Angesichts der Niedrigzins-Problematik haben jetzt erste Gesellschaften ihre Produkte umgestellt und bieten nun Rentenversicherungen ohne eine Garantieverzinsung an. Denn: Die Niedrigzinsphase stellt für Lebensversicherungsunternehmen eine Belastung dar, die Branche muss nur Absicherung ihrer Zinsversprechen jedes Jahr hohe Beträge reservieren.
Zu diesem Thema schreibt das manager magazin online treffend:
„So wundert es nicht, dass gerade weniger finanzkräftige Anbieter und die Töchter großer Aktiengesellschaften mit neuen Produkten an der lebenslangen Garantie rütteln – und damit am Alleinstellungsmerkmal der deutschen Lebensversicherung. Genossenschaftlich organisierte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit halten sich dagegen zurück.“
Auch die LVM-Lebensversicherung bietet aktuell noch die klassische Lebensversicherung mit einer garantierten Mindestverzinsung an.
Dabei ist eine Produktvariante ohne garantierte Verzinsung gar nicht neu. Beinahe alle Lebensversicherer bieten seit vielen Jahren sogenannte „fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen“ an, die genau so funktionieren: Es gibt keine Garantieverzinsung und das Kapitalanlagerisiko liegt – bei höheren Renditechancen – in voller Höhe beim Kunden. Diese Form der Lebensversicherung hat für chancenorientierte Kunden eindeutig ihre Berechtigung, in der Praxis spielte sie in der Vergangenheit aber eher eine geringere Rolle.
Auch die neuen Produkte stoßen aktuell bei Kunden noch nicht auf eine sehr große Nachfrage. Es bleibt also spannend im Vorsorgemarkt. Vermutlich ist es nach wie vor so, dass der Durchschnittskunde bei seiner Altersvorsorge auf „Nummer sicher“ gehen möchte und Garantien zu schätzen weiß. Der alte Spruch: „Mit der Altersversorgung spekuliert man nicht“ scheint zeitlos zu sein.
Neue Produkte müssen diesem Sicherheitsstreben der Kunden bei der Altersvorsorge Rechnung tragen, die Sicherheit des Produktes transparent machen und trotzdem vernünftige Renditeerwartungen zulassen.
■ Hans-Peter Süßmuth
Den Ruheständlern geht es gut. Nur 2,5 Prozent aller Deutschen über 65 haben weniger als 686 Euro und sind deshalb auf die staatliche Grundsicherung angewiesen. Doch die Diskussion um die Zuschussrente macht deutlich: Die Zukunft sieht alles andere als rosig aus, das Einkommensniveau der Rentner wird deutlich sinken. Das Zitat von Frau von der Leyen ist unvergessen: „Altersarmut droht schon bei 2.500 Euro brutto“.
Vorsorge tut not, doch wie und wo? Die Finanzmärkte sind in Aufruhr, Staatsschulden stellen die Währungsunion vor immer neue Bewährungsproben. Und sichere Geldanlagen werfen immer weniger ab und bringen kaum noch eine nennenswerte Verzinsung. Einige Anleger suchen daher Alternativen in „Betongold“ – doch wie wird sich der Wohnungsmarkt bei einer immer weiter sinkenden Bevölkerungszahl mittelfristig entwickeln, wie die Mieten bei überproportional steigenden Nebenkosten? Eine Rechnung mit vielen Unbekannten.
Lebensversicherer garantieren den Kunden für private Lebens- und Rentenversicherungen eine Mindestverzinsung, die sie für die Kunden nach strengen gesetzlichen Vorgaben überwiegend mit fest verzinslichen Papieren „herausholen“ müssen: Sicherheit steht bei Lebens- und Rentenversicherungen ganz vorn. Doch das niedrige Zinsniveau und das unsichere Marktumfeld stellt die Kapitalanlageprofis der Lebensversicherer in Deutschland vor anspruchsvolle Aufgaben. Tatsache ist: Auch in Zeiten von Bankenkrisen und erschütterten Aktienfonds haben Lebensversicherungsunternehmen ihre Garantien immer eingehalten.
Die über die Garantieverzinsung hinaus gehende Gewinnbeteiligung wurde dem deutlich gesunkenen Zinsniveau angepasst, gleichwohl erwirtschaften Lebensversicherer in der Regel eine – im Kapitalmarktumfeld gesehen – gute Verzinsung. Aktuell beträgt die Garantieverzinsung 1,75 Prozent. Die Gesamtverzinsung der Branche lag 2012 im Schnitt bei knapp 4 Prozent.
Dass die Versicherer trotz der Rahmenbedingungen eine vernünftige Gesamtverzinsung bieten können liegt auch darin begründet, dass im Anlageportfolio noch hochverzinste Papiere aus besseren Zeiten liegen, von denen die Kunden bis heute profitieren.
Angesichts der weiterhin niedrigen Zinsen stellt sich allerdings die Frage, welcher Versicherer für seine Kunden auch zukünftig am besten aufgestellt ist. Hier wird von Finanzwissenschaftlern immer häufiger der Focus auf die Kosten gelenkt: „Nur Versicherer mit niedrigen Kosten können langfristig gute Leistungen für ihre Kunden bieten“ und „Die Schere zwischen starken und schwachen Lebensversicherungsunternehmen geht weiter auseinander“ sind nur zwei Aussagen. Schon heute berechnen die zehn besten Anbieter im Schnitt nur halb so viel Kosten wie die zehn schlechtesten, die Kluft zwischen „Top“ und „Flop“ wächst. Je informierter der Kunde ist, umso größer ist seine Chance, einen leistungsstarken Versicherer auszuwählen und im Alter dadurch deutlich mehr Kapital
oder Rente zu erhalten.
Eine gute Möglichkeit, sich zu informieren, bieten Ratings, die Versicherungsunternehmen bewerten. Doch auch hier gibt es Qualitätsunterschiede. Manche Vergleiche begnügen sich schlicht mit einer Vergangenheitsbetrachtung, in der lediglich die Zahlen heutiger Abläufe untersucht werden. Diese Betrachtung sagt aber nichts über die aktuelle Finanzstärke der Unternehmen und damit über die Zukunft aus.
Eines der aussagekräftigsten Ratings veröffentlicht jährlich die WirtschaftsWoche, in dem der renommierte Finanzwissenschaftler Prof. Jörg Finsinger die Unternehmen auch hinsichtlich ihrer Zukunftsaussichten untersucht. Zu diesem Zweck berechnet er mit einem mathematischen Modell, welche Verzinsung der Versicherer mit seinen Kapitalanlagen und bei seinen Kosten erreichen kann.
Das 2012er Rating ist aktuell im November erschienen und kann kostenlos bezogen werden. E-Mail an h.suessmuth@lvm.de genügt. Exkurs zum Garantiezins Der Garantiezins ist der Zins, den der Versicherer für die gesamte Dauer des Vertrages garantiert: Er lag zur Jahrtausendwende noch bei 4 Prozent und wurde dann schrittweise für Neuverträge auf aktuell 1,75 Prozent angepasst. Die Anpassung an den Kapitalmarkt ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus gibt es die Gewinnbeteiligung, die zusammen mit dem Garantiezins die Gesamtverzinsung ausmacht.
Wegen der sehr langen Laufzeiten von Lebens- und Rentenversicherungen (bei letzteren sind 40, 50 und mehr Jahre keine Seltenheit) wird in der Branche aktuell viel über eine Begrenzung nachgedacht. Schließlich kann keiner vorhersagen, wie sich das Zinsniveau über diese langen Dauern entwickelt. Lösungsansätze könnten hier zeitlich begrenzte oder indexgebundene Zinsgarantien sein.
Aktuell gilt der Garantiezins aber noch für die gesamte Dauer in der festgeschriebenen Höhe, was auch den Kundenwünschen sehr entgegenkommt: Bei den Auswahlkriterien zu Altersvorsorgeprodukten aus Verbrauchersicht liegen die Wünsche „Garantie für das eingezahlte Kapital“ und „garantierte lebenslange Rente“ immer ganz weit vorn.
■ Hans-Peter Süßmuth
Besonderheiten des Produktes „Lebensversicherung“ werden in den Medien gern diskutiert. In der aktuellen Finanzkrise wird dabei immer häufiger die Frage nach Perspektiven dieser Vorsorgeform gestellt. Bietet die Lebensversicherung nach wie vor einen sicheren Hafen – oder steht die Branche vor einer ungewissen Zukunft?
Was zeichnet eine Lebensversicherung eigentlich aus?
Lebensversicherungen sind in der Regel lang laufende Verträge, die über die gesamte Dauer einen Mindestzins garantieren. Darüber hinaus erhält der Kunde eine nicht garantierte Gewinnbeteiligung. Der Garantiezins – auch Rechnungszins genannt – liegt im Jahr 2011 bei 2,25 Prozent, im nächsten Jahr sinkt der Garantiezins brancheneinheitlich auf 1,75 Prozent. Er wird vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt und orientiert sich an den Renditen festverzinslicher Wertpapiere.
Ausschlaggebend für die Rendite einer Lebensversicherung ist aber die zusätzliche Gewinnbeteiligung, die zusammen mit dem Garantiezins die Gesamtverzinsung ergibt. Sie beträgt bei der LVM-Lebensversicherung für bestehende Verträge 4,25 Prozent im Jahr 2011.
Die Lebensversicherung hat aber vor dem demografischen Hintergrund an Bedeutung verloren. Stattdessen ist eine besondere Form der Lebensversicherung in den Vordergrund getreten: die private Rentenversicherung.
Warum ist es wichtig, zwischen Lebens- und Rentenversicherungen zu differenzieren?
Lebensversicherungen wurden früher oft über Laufzeiten von 20, vielleicht 30 Jahren abgeschlossen. Eine schon sehr lange, aber vielleicht noch überschaubare Laufzeit. Bei dem stabilen, hohen Zinsniveau in den 80er und 90er Jahren war es einfach, eine Verzinsung zu garantieren, darüber hinaus eine nicht garantierte Gewinnbeteiligung zu gewähren und den Versicherungsschutz im Todesfall bereitzustellen.
Das Bild hat sich grundlegend geändert. Eine private Rentenversicherung hat einen Zeitpunkt, an dem der Kunde von der Ansparphase in die Leistungsphase wechselt. Hier könnte er sich das Kapital auszahlen lassen, und der Vertrag wäre beendet. Bedarfsgerechter ist aber die Auszahlung als lebenslange Rente. Der Vertrag läuft also meistens viel länger: Bei der ständig steigenden Lebenserwartung sind Vertragslaufzeiten einer privaten Rentenversicherung von 60, 70 und mehr Jahren keine Seltenheit.
Ein Produktmerkmal sowohl der Lebens- als auch der Rentenversicherung sind die Garantien: Bei Vertragsabschluss wird dem Kunden für die gesamte Dauer ein Garantiekapital oder eine lebenslange Garantierente zugesprochen. Die nicht garantierte Gewinnbeteiligung erhöht diese Garantien. Bei den langen Vertragslaufzeiten einer Rentenversicherung und dem aktuell geringen Zinsniveau fällt es naturgemäß immer schwerer, diese Garantien auch abzubilden. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese über viele Jahrzehnte garantierten Werte auch eingehalten werden können. Sie müssen hierfür entsprechend viel Kapital vorhalten – eine teure Angelegenheit.
Sind Produkte ohne Garantien also eine Alternative?
Bei so etwas Wichtigem wie der eigenen Sicherheit im Alter sind die Kunden nur wenig bereit, die Risiken der Kapitalanlage (und damit eventuelle Verluste des Kapitals) selbst zu tragen. Ein Beispiel für ein Produkt, bei dem keine bestimmte Summe für den Erlebensfall garantiert werden kann, ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Doch die Erfahrung zeigt: Kunden wollen Garantien!
Wohin also geht die Reise? In der Branche werden verschiedene Modelle diskutiert, dem Kunden nach wie vor die Sicherheit einer Garantieverzinsung zu bieten, diese aber für den Versicherer tragbar zu halten. So ist fraglich, ob Garantien stets für die gesamte Dauer abgegeben werden müssen oder ob zum Beispiel zeitlich befristete Garantien nicht sogar sinnvoller sein können. Vielleicht lassen sich Garantien auch an einen Index koppeln und somit besser kalkulieren. Solche Änderungen würden sich aber stets nur auf neue Produkte beziehen – bestehende Verträge bleiben unangetastet.
Der Markt ist also in Bewegung. Es steht fest, dass in Zukunft dem Versicherungspartner selbst eine viel stärkere Bedeutung erwächst: Wie gut ist ein Versicherer aufgestellt, wie stark sind seine Reserven und wie intelligent legt er das Geld seiner Kunden an? Und nicht zuletzt: Wie kostengünstig arbeitet das Unternehmen, wie viel oder wenig der Kundengelder wird also durch Kosten verbraucht?
Fazit
Vor dem derzeitigem Hintergrund der Finanzkrise, des aktuellen Zinsniveaus und des lebenslangen Versorgungsbedarfs werden Produkte mit Garantien immer wertvoller. Risiken wie Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit können nur von Versicherungsunternehmen getragen werden. Eine fachkundige Beratung und permanente Begleitung in Vorsorgefragen ist das „A“ und „O“. Was ist schlimmer als irgendwann festzustellen, dass am Ende des Geldes noch so viel Leben übrig ist?
■ Hans-Peter Süßmuth
In diesem Herbst laufen besonders viele Lebensversicherungen ab – und die Kunden stellen sich häufig die Frage nach einer rentablen Wiederanlage des frei werdenden Kapitals.
Doch warum stehen gerade zum Jahresende 2011 so viele Vertragsabläufe an? Die Antwort ist ganz einfach, wenn man 12 Jahre zurückblickt: Zum Ende des Jahres 1999 war ein Gesetz bereits auf den Weg gebracht, mit dem das Steuerprivileg von Lebensversicherungen abgeschafft werden sollte.
Nun kam es damals zu einem regelrechten Schlussverkauf, weil viele Kunden sich die steuerfreie Auszahlung der Erlebensfall-Leistung sichern wollten. Voraussetzung war seinerzeit u.a. eine 12-jährige Laufzeit.
Quasi in letzter Minute wurde der Gesetzentwurf 1999 „gekippt“ – trotzdem blieben die allermeisten Verträge bestehen und kommen bald zur Auszahlung. Viele Kunden stehen nun vor der Frage, wo sie das Geld am besten wiederanlegen können. Sicherheit, Rentabilität und Steuervorteile waren vor 12 Jahren die Gründe für den Vertragsabschluss. Und genau diese Gründe sprechen nach wie vor für die Wiederanlage in einer Rentenversicherung gegen Einmaleinzahlung.
Ein Fall aus der Praxis soll das verdeutlichen
Klaus P., 53 Jahre, verheiratet, bekommt 39.000 Euro aus einer ablaufenden Lebensversicherung. Da er noch mindestens 12 Jahre als Unternehmer weiter arbeiten möchte, benötigt er das Geld derzeit nicht. Fest steht für ihn nur, dass das Kapital später als einer von mehreren Bausteinen seiner Altersversorgung dienen soll.
Doch welche Möglichkeiten der Anlage hat er? Grundsätzlich gibt es zwei relevante Wege, um eine lebenslange Versorgung sicherzustellen:
1. Die private Rentenversicherung
Hierbei kann er die Einzahlung steuerlich zwar nicht geltend machen. Dafür muss er die Rente nur zu einem kleinen Teil versteuern. Und bei der späteren Kapitalauszahlung gibt es ebenfalls einen Steuervorteil: Die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei!
2. Die Basis-Rente (auch „Rürup-Rente“ genannt)
Wenn er das Kapital in eine geförderte Basis-Rente investiert, kann er den Beitrag zu einem großen Teil steuerlich geltend machen. Dafür muss er die Rente später zum größten Teil versteuern. Eine Kapitalauszahlung gibt es bei der Basis-Rente nicht!
Vergleich der Privat-Rente mit der Basis-Rente zum Alter 65 Jahre
Privat-Rente | Basis-Rente | |
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Einzahlung brutto Steuerersparnis hieraus Einzahlung netto | 39.000 Euro 0 Euro 39.000 Euro | 39.000 Euro 11.794 Euro* 27.206 Euro |
Rente brutto Steuer Rente netto | 294,00 Euro 13,23 Euro** 280,77 Euro | 294,00 Euro 61,00 Euro*** 233,00 Euro |
Nettobetrachtung: 1.000 Euro Einzahlung führen zu | 7,20 Euro monatl. Rente | 8,56 Euro monatl. Rente |
Kapitalauszahlung brutto | 55.392 Euro 2.049 Euro**** 53.343 Euro | nur Rentenzahlung möglich! |
* Die Einzahlung kann im Jahr 2011 zu 72 % steuermindernd gelten gemacht werden: 39.000 Euro x 72 % = 28.080 Euro x 42 % Steuersatz (unterstellt) = 11.794 Euro. ** Die Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Er beträgt bei Rentenbeginn im Alter 65 Jahre 18 %: 294 Euro x 18 %=52,92 Euro x 25 % Steuersatz im Alter (unterstellt) = 13,23 Euro. *** Die Rente muss im Alter zu 83 % besteuert werden (Rentenbeginn im Jahr 2023): 294 Euro x 83 % = 244,02 Euro x 25 % Steuersatz im Alter (unterstellt) = 61 Euro. **** Die Erträge (Differenz zwischen Ein- und Auszahlung) sind hier nur zur Hälfte zu versteuern: 16.392 Euro geteilt durch 2 = 8.196 Euro x 25 % Steuersatz im Alter (unterstellt) = 2.049 Euro. |
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Hinweis: Es handelt sich um Zahlen der LVM Lebensversicherungs-AG, Stand 2011 einschl. Gewinnbeteiligung, die nicht garantiert werden kann. Die Gesamtverzinsung beträgt aktuell 3,25 Prozent bis zum Rentenbeginn, in der Rentenphase 4,25 Prozent. Es wurde ein besonders günstiger Tarif für Unternehmer berechnet. Gern erstellen wir eine individuelle, ausführliche Berechnung.
An diesem kurzen Vergleich wird deutlich: Auch unter steuerlichen Aspekten ist die Rentenversicherung – egal in welcher Ausprägung – nach wie vor sehr interessant. Bei der Netto-Betrachtung hat in diesem Beispiel die Basis-Rente die Nase vorn. Ob die Privat-Rente oder die Basis-Rente im Einzelfall die bessere Alternative ist, hängt allerdings von einer Vielzahl von Faktoren ab: Familienstand, Wunsch nach Flexibilität, derzeitige und spätere Steuerbelastung können ausschlaggebend sein. Fachliche Beratung ist hier das „A“ und „O“, sicher auch vor dem Hintergrund, dass es weitere attraktive Geldanlagemöglichkeiten gibt. Auch ist der Rat eines Steuerberaters oft angebracht.
Doch was ist bei Tod der versicherten Person?
Auch hier ist für Sicherheit gesorgt: Bei Tod vor Rentenbeginn wird der eingezahlte Betrag plus Zinsen an die Hinterbliebenen ausgezahlt: Bei der Privat-Rente in einer einmaligen Kapitalzahlung, bei der Basis-Rente als lebenslange Rente nur an den Ehepartner. Und bei Tod nach Rentenbeginn wird die Privat-Rente in diesem Beispiel für garantiert 20 Jahre weitergezahlt. Bei der Basis-Rente wird der noch ausstehende Wert der Renten in eine lebenslange Rente für den Ehepartner umgewandelt.
Abschließend noch ein Wort zum Thema „Sicherheit“: Die steht bei einer Rentenversicherung bei der Anlage der Kundengelder ganz oben. Lebensversicherer dürfen nur sehr sicher und überwiegend in festverzinslichen Papieren investieren. Aktien dürfen nur zu einem geringen Teil beigemischt werden. Diese konservative Kapitalanlage hat sich in der jüngsten Finanzkrise sehr bewährt: Die Kundengelder blieben zu 100 Prozent erhalten. Im aktuellen Finsinger-Rating der Wirtschaftswoche, in dem es um die zukünftige Leistungsfähigkeit von 75 Lebensversicherungsunternehmen geht, belegt die LVM-Lebensversicherung zum dritten mal in Folge Platz 1!
■ Hans-Peter Süßmuth